In Deutschland ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragter für immer mehr Arztpraxen Pflicht!
Zum Beispiel ist in Praxen, in denen sog. "neue Technologien" (z.B. Anwendungen, die künstliche Intelligenz (KI) nutzen) zur Anwendung kommen, ist oftmals eine Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich. Dies führt automatisch zur Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Weitere Faktoren, aufgrund derer ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, können die Anzahl der Patienten, die Anzahl der Mitarbeiter oder die Weitergabe von Daten an Dritte (z.B. zur Abrechnung) sein.
Eine pauschale Aussage zur Pflicht kann aber nicht getroffen werden, sodass eine konkrete Einzelfallprüfung erforderlich ist.
Gerne prüfen wir mit Ihnen, ob in Ihrem Fall eine Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht. Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns.